Klassischer Fall: Ein Paar zieht zusammen, beide bringen ihre Hausratversicherung mit und denken nicht daran, eine zu kündigen. Entsprechende Schäden sind damit doppelt abgesichert, im Versicherungsdeutsch heißt das Mehrfachversicherung. Das kommt häufig vor ist generell kein Problem – sofern man offen und transparent vorgeht. Vor allem muss bei einer Schadensmeldung auf die Mehrfachversicherung hingewiesen werden.
Wer dagegen gezielt ein Hausrat-Risiko mehrfach versichert, um im Schadensfall doppelte Leistungen zu erhalten, kann nicht auf die Leistungspflicht der Versicherer zählen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg kürzlich entschieden. Ein Mann hatte zwei Hausratversicherungen abgeschlossen und beim Antrag auf die zweite die erste verschwiegen, was er vor Gericht auf seine damals mangelhaften Deutschkenntnisse zurückführte. Die Richter stellten klar, dass ein Schaden auch bei Mehrfachversicherung nur einmal in der angemessenen Höhe geltend gemacht werden kann. Im vorliegenden Fall ging der Mann komplett leer aus, da auch weitere Umstände auf eine betrügerische Absicht hindeuteten.
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Die niedrigen Zinsen werden für immer mehr Lebensversicherer zur Herausforderung. Zur Absicherung ihrer Garantieversprechen sind sie auf nicht-spekulative, sichere Geldanlagen angewiesen. Diese werfen aber bekanntermaßen seit Jahren kaum noch Ertrag ab, schon gar nicht so viel, dass die üppigen Garantiezinsen früherer Jahrzehnte damit hereingeholt werden könnten. Also muss „Tafelsilber“ verkauft und Gewinn aus anderen Quellen umgeleitet werden. Zudem hat der Gesetzgeber die Versicherer zur Bildung einer Zinszusatzreserve verpflichtet, die zusätzlich zu den Kunden bedient werden muss.
Als Konsequenz daraus erwirtschaften laut einer aktuellen Studie mittlerweile 30 der 84 aktiven Lebensversicherer nicht mehr genug, um Garantiezinsen und Reserven abzudecken. Im Vorjahr waren es noch 20 kritische Kandidaten – der beträchtliche Anstieg lässt die Brisanz des Themas erkennen und verdeutlicht, warum immer mehr Gesellschaften mit einem Verkauf ihrer Lebensversicherungsbestände liebäugeln (wie im Vormonat an dieser Stelle berichtet).
Insgesamt schätzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die deutschen Lebensversicherer jedoch als überwiegend gesund ein, wenngleich einige Anbieter Anlass zu Besorgnis gäben. Kunden mit laufenden Verträgen können unbesorgt sein, denn ihre Auszahlungen sind nicht nur durch die Zinszusatzreserve abgesichert. Eine Versicherer-Insolvenz ist zwar theoretisch möglich, praktisch aber sehr unwahrscheinlich – und im Fall der Fälle würde die BaFin zeitig durch einen Sicherungsfonds gewährleisten, dass die Kundenansprüche erfüllt werden.
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Deutschland, als Hort der politischen Stabilität bekannt, steht unversehens ohne Regierung da. Ein Schock für die nationalen und internationalen Investoren? Keineswegs. Der Konjunkturmotor brummt einstweilen unbeeindruckt weiter, der DAX hält sein hohes Kursniveau, der Euro büßte lediglich ein halbes Prozent gegenüber dem Dollar ein.
Zu dieser kaum wahrnehmbaren Reaktion dürfte zunächst die lange Dauer der Sondierungsgespräche beigetragen haben; die Marktakteure waren vom Scheitern nicht mehr überrascht. Überdies ist die deutsche Wirtschaft so robust aufgestellt, dass ein paar Monate ohne politische Reformen schadlos überstanden werden können.
Mittelfristig könnten Euro und Aktienkurse jedoch unter Druck geraten, wenn die Unsicherheit in Berlin anhält. Vor allem Neuwahlen gelten als bedrohliches Szenario, da sie eine längere politische Lähmung zur Folge haben könnten. Manche Analysten sehen aber auch diese mögliche Entwicklung gelassen. Lediglich ein potenzieller Zugewinn der politischen Ränder bei Neuwahlen wird einhellig als großes Risiko für die mittel- und langfristige Konjunkturentwicklung betrachtet. Für den Moment stehen alle Zeichen weiter auf Wachstum.
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Wie aus dem Ende November veröffentlichten Rentenversicherungsbericht 2017 hervorgeht, verzeichnete die gesetzliche Rentenversicherung allein bis Oktober dieses Jahres ein sattes Beitragsplus von 4,4 Prozent. Da die Nachhaltigkeitsrücklage damit bis Jahresende auf knapp 33 Milliarden Euro anwachsen dürfte, ist die Rentenversicherung zur Beitragssenkung verpflichtet. Andernfalls würde die gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze für die Reserve überschritten. Die deutschen Arbeitnehmer dürfen sich auf eine Beitragssenkung von 0,1 Prozent auf dann 18,6 Prozent freuen.
Diese Frucht der ausgezeichneten konjunkturellen Lage wird allerdings die Folgen der demografischen Veränderungen kaum abmildern können. Nach aktueller Prognose wird der Beitragssatz aufgrund der alternden Bevölkerung bis 2025 auf 20,1 und bis 2031 auf 21,9 Prozent klettern. Parallel dazu wird das Rentenniveau abgeschmolzen. Die anstehende Beitragssenkung sollte daher nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Altersarmutsrisiko für die heute Erwerbstätigen immens ist. Eine private und/oder betriebliche Vorsorge kann den Absturz auf Grundsicherungsniveau im Ruhestand verhindern.
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