Diamant & Partner Versicherungsmakler Ottobeuren und Allgäu
Liebe Kunden,
in diesen Tagen stehen wir alle gemeinsam vor großen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen.
Beinahe täglich müssen wir uns auf die neue Lage einstellen. Unser aller Wohlergehen hat jetzt absoluten Vorrang. Deshalb sind keine persönlichen Kundenbesuche möglich. Gleichzeitig muss und soll unser Alltag weitergehen können.
Wir haben daher unseren Geschäftsbetrieb so umgestellt, dass Online-Beratungen möglich sind und wir wie gewohnt über alle Kanäle (Mail, Telefon, WhatsApp und Video-Telefonie) für Sie erreichbar sein werden.
Falls Sie in diesen Tagen besondere Unterstützung brauchen, lassen Sie es uns wissen.
Gerne können Sie uns mit Fragen zu allen Corona-Themen kontaktieren. (Kurzarbeitergeld, Soforthilfe, Fördermaßnahmen, Senkung Personalkosten, u.v.m.)
Speziell für Privatkunden haben wir auch einige Einsparmaßnahmen vorbereitet.
Als Makler haben wir Sonder-Vereinbarungen mit Gesetzlichen Krankenkassen, die aktuell Fördermöglichkeiten anbieten.
Wir müssen jetzt zusammenstehen und auch unkonventionelle Wege der Zusammenarbeit nicht scheuen.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Jürgen Diamant

Diamant & Partner Versicherungsmakler Ottobeuren und Allgäu

Diamant & Partner Versicherungsmakler Ottobeuren und Allgäu
News
Die Höhe der Kfz-Versicherungsprämie hängt unter anderem vom Modell ab, das gefahren wird. Der Versicherer-Gesamtverband veröffentlicht dazu jedes Jahr eine Statistik, die das aktuelle Schadensrisiko für rund 31.000 Modelle aufschlüsselt. Auch wenn die Auswertung keinen verbindlichen Charakter hat, dient sie den meisten Versicherern als Richtschnur und wirkt sich entsprechend auf breiter Front auf die Prämienhöhen aus.
Kürzlich wurden die neuesten Zahlen aus dem Zeitraum 2017 bis 2019 veröffentlicht, nach denen gut jedes vierte in Deutschland angemeldete Auto einer neuen Typklasse zugeordnet wird. Insgesamt entspricht das rund elf Millionen Fahrzeugen. In der Spitze, nämlich beim Tesla Model S (Typ 002, seit 2015), geht es gleich um vier Klassen nach unten. Auch Besitzer eines Citroen 4 Aircross 1.6 (Typ B, seit 2012) werden tiefer in die Tasche greifen müssen, denn ihr Modell verschlechterte sich um drei Typklassen. Das sind allerdings auch die einzigen Negativausreißer. In den allermeisten Fällen verändert sich die Typklasse nur um eine Stufe.
Ebenfalls beitragsbestimmend ist die Regionalklasse, und auch hier gab es unlängst Änderungen. Rund 4,5 Millionen Autohalter profitieren von einer günstigeren Einstufung ihres Meldeorts, mit 4,8 Millionen stehen ihnen allerdings etwas mehr Versicherte gegenüber, deren Heimat zukünftig als riskanter gilt.
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Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:
Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt.
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.
Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
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Auf 300 bis 500 Millionen Euro taxieren Experten den Schaden, den die Insolvenz der deutschen Thomas-Cook-Tochter verursacht hat. Versichert war der Reiseveranstalter aber nur bis 110 Millionen Euro, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die EU-Pauschalreiserichtlinie sieht zwar vor, dass Kunden für den Fall der Insolvenz ihres Reiseveranstalters vollumfänglich geschützt sind. Einen Schaden von mehr als 110 Millionen Euro hielt die deutsche Regierung aber offenbar für ein rein theoretisches Risiko. Nun erkennt sie indirekt an, dass der Staat hier „gepennt“ hat: Damit die Kunden nicht auf zwei Dritteln oder mehr ihres Schadens sitzen bleiben, soll die Lücke mit Steuergeldern aufgefüllt werden.
Daran gibt es vor allem in zweierlei Hinsicht Kritik. Zum einen fragen Kommentatoren, ob es Aufgabe der Steuerzahler – auch jener, die sich selbst keinen Urlaub leisten können – ist, für den ausgefallenen Urlaub der Thomas-Cook-Geschädigten zu zahlen. Zum anderen hat ein Rechtsdienstleister, nach eigener Auskunft im Namen Hunderter Kunden, Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Er bemängelt, dass es sich bei der Entschädigung um eine bloße Ankündigung ohne Rechtskraft handele. Bei einem abrupten Ende der Großen Koalition beispielsweise stünden die Entschädigungspläne auf dem Spiel. Mit der Klage soll die Regierung gezwungen werden, sie verbindlich festzuschreiben.
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